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Spenden und Zustiften

Sie möchten etwas dazu beitragen, dass Menschen in Not geholfen wird? Es gibt viele Wege, wie Sie unsere ADRA-Stiftung unterstützen können. Bei Zuwendungen an Stiftungen unterscheiden wir zwischen Spenden und Zustiftungen. Eine Spende ist ein effektiver Weg, um die aktuelle Arbeit und Maßnahmen der Hilfsorganisation ADRA Deutschland e.V. zu fördern. Spenden werden zeitnah dem Stiftungszweck zugeführt und ausgegeben. Eine Zustiftung wird dauerhaft dem Stiftungsvermögen zugeführt.

 

 

Schnelle Hilfe über Spenden

Um im Katastrophenfall schnell und effektiv helfen zu können oder die Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit für eine langfristige Verbesserung zu unterstützen, sind wir auf Spenden angewiesen. Spendengelder werden gezielt für die Projektarbeit von ADRA eingesetzt.

Am einfachsten ist es, uns den gewünschten Betrag per ONLINE-Überweisung oder über Ihre Bank an ADRA Deutschland e.V. zu überweisen. Vielleicht wollen Sie auch im Rahmen eines besonderen Anlasses wie einer Geburtstagsfeier für die ADRA-Stiftung sammeln. Eventuell haben Sie auch schon daran gedacht, einen Teil Ihres Vermögens in Form einer Testamentsspende der ADRA-Stiftung zu vererben? Mit einer Erbschaft zugunsten der ADRA-Stiftung können Sie über den Tod hinaus mit ihrem Geld etwas Gutes tun und Hilfe leisten.

Spenden Sie der ADRA-Stiftung, wird die Stiftung den entsprechenden Betrag für die Förderung ihrer gemeinnützigen Zwecke oder für ein bestimmtes Projekt von ADRA Deutschland e.V. verwenden. Die ADRA-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Sie Ihre Spenden bis zu 20 Prozent Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend machen können.

Bis zu einem Spendenbetrag von 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Für höhere Beträge erhalten Sie – sofern uns Ihre vollständige Adresse bekannt ist – im Folgejahr Ihrer Einzahlung eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) von uns. Selbstverständlich senden wir Ihnen auf Wunsch auch für Beträge unter 200 Euro eine Spendenquittung zu.

Bei der Annahme von Spenden achten wir genau auf die Datenschutzgesetze und geben Spenderdaten grundsätzlich nicht an Dritte weiter.

Eine Zustiftung wirkt nachhaltig

Bei Zustiftungen unterliegen nur deren Erträge dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, nicht das zugestiftete Vermögen selbst. Eine Zustiftung wird dem Vermögensstock der ADRA-Stiftung dauerhaft zugeführt, dadurch wird das Stiftungsvermögen erhöht. Mit der Hilfe von Zustiftungen erzielt die ADRA- Stiftung langfristig höhere Erträge und kann damit nachhaltig ihre gemeinnützigen Projekte durchführen. Zustiftungen werden vom Gesetzgeber großzügiger gefördert als Spenden. Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung sind bis zu einem Betrag von 1 Mio. Euro als Sonderausgabenabzug abzugsfähig (vgl. § 10 b Abs. 1a EStG).

Ob es sich bei einer Zuwendung um eine zeitnah zu verausgabende Spende oder um eine bestandserhaltende Zustiftung handelt, entscheidet die Spenderin oder der Spender. Daher ist es uns wichtig, dass der Wille der Spendenden respektiert wird. Bitte bringen Sie uns diesen unmissverständlich zum Ausdruck, zum Beispiel durch den Zusatz „Zustiftung“ auf dem Überweisungsbeleg, oder durch eine formlose schriftliche Erklärung.

Spendenkonto

ADRA Stiftung

IBAN: DE 47 5088 0050 0173 8811 00
BIC: DRESDEFF508

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Als Stiftung sind wir verpflichtet, das uns anvertraute Vermögen im Wert zu erhalten. Die Fördermittel stellt die Stiftung aus den Kapitalerträgen zur Verfügung. Das Stiftungs-Kapital bleibt erhalten, wächst sogar und arbeitet für einen guten Zweck.
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