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Die Stiftung

Die „ADRA Stiftung für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe“ wurde am 31. Januar 2001 gegründet. Die Anerkennung durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgte durch Ausstellung der Stiftungsurkunde am 23. Januar 2002. Die „ADRA Stiftung“ verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke und setzt ihre Mittel nur in diesem Sinne ein. Gegründet wurde die Stiftung von der Hilfsorganisation ADRA Deutschland e.V.

Das Ziel der Stiftung: Armut und Hunger nachhaltig bekämpfen.

Die  Stiftung wendet sich an Zustifter und Mäzene, die ihr Kapital bewusst einsetzen wollen, um Hunger und Not aktiv zu bekämpfen und bei akuten Notlagen Leid zu lindern.

Im Einzelnen fördert die „ADRA Stiftung“ Projekte und Programme im Bereich:

  1. Entwicklungszusammenarbeit.
    ADRA führt weltweit Projekte in allen Sektoren der klassischen Entwicklungszusammenarbeit durch. Dies umfasst auch die Projektfindung, Durchführbarkeits-Studien, Finanzierung, Implementierung und Evaluierung.
  2. Humanitäre Hilfe.
    ADRA leistet bei Katastrophen professionelle Sofort- bzw. Nothilfe. Wir begleiten die Menschen beim Wiederaufbau und in der Weiterentwicklung ihrer Lebensgrundlagen.
  3. Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
    ADRA wirkt aufklärend in die Öffentlichkeit und mitgestaltend in die Verbände und Gremien der Organisationen und der Politik in Deutschland.
  4. Umwelt- und Ressourcenschutz
  5. Gleichberechtigung der Geschlechter und der allgemeinen Menschenrechte.
  6. Entsendung von Fachkräften, Freiwilligen und Ehrenamtlichen im Bereich der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit.
  7. Freiwilligen-Dienste. ADRA arbeitet mit dem „weltwärts“-Programm des BMZ zusammen und entsendet Freiwillige in ein soziales Jahr.
  8. Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, ehrenamtlichen Helfern, freiwilligen Diensten, einschließlich der Vergabe von Stipendien an Studenten und Studentinnen der Hochschule Friedensau oder anderer Hochschulen.
  9. Projekte zum Auf- und Ausbau infrastruktureller Maßnahmen und Einrichtungen.
  10. Programme zur Prävention von Suchtgefahren sowie die Behandlung der Erkrankten.
  11. Projekte der Behindertenhilfe.
  12. Projekte der Armutsbekämpfung durch Vergabe von Klein- und Kleinstkrediten.
  13. Unterstützung von Institutionen und Einrichtungen, die sich der oben aufgeführten Zwecke annehmen. Organ der Stiftung ist der Stiftungs-Vorstand. Er besteht aus drei natürlichen Personen.

Vorstand: „Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Stiftung wird im Außenverhältnis durch den Vorstandsvorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.“

Vorsitzender: Norbert Zens
Stellvertreter: Christian Molke
Vorstandsmitglied: Günter Poniatowski
, Werner Dullinger