Das Grundstockvermögen der „ADRA Stiftung“ wird in seinem Wert dauernd und ungeschmälert erhalten. Durch Zustiftungen in Form von Geld oder Vermögenswerten soll dieser Grundstock weiter ausgebaut werden.
Der Stiftungs-Vorstand entscheidet über die Vergabe der Mittel entsprechend der verfassungsgemäßen Zwecke. Diese Mittel stammen aus Erträgen des Stiftungsvermögens und aus freien Zuwendungen, die weder zur Erhöhung des Stiftungskapitals bestimmt, noch an Auflagen oder Bedingungen geknüpft sind.